BEM in Beziehung zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung - Netzwerktreffen

Veranstaltungsdetails

24.45.603

BEM in Beziehung zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung - Netzwerktreffen

Franz Wirtz
Werner Schwarz

28.11.2024 10:00 Uhr - 29.11.2024 13:00 Uhr

1. Tag: 10:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr

2. Tag: 08:30 Uhr bis ca. 13:00 Uhr

Studieninstitut des Landes Niedersachsen
Lange Str. 86
31848 Bad Münder

350,00€

Sandra Zenker, Tel.: 05042/941-38, E-Mail: sandra.zenker@sin.niedersachsen.de

15.10.2024

BEM-Ansprechpersonen und -beteiligte in den Dienststellen

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt in § 5 die Gefährdungsbeurteilung, die seitens des Arbeitgebers durchzuführen ist und die Grundlage für einen funktionierenden Arbeits- und Gesundheitsschutz bildet. Seit 2013 wird dort auch ausdrücklich die psychische Gefährdungsbeurteilung genannt.

In den vergangenen Netzwerktreffen-BEM wurde vorwiegend der systemische Kontext der Agierenden im BEM (wie Rollen, Führung, Auftragsklärung, Dienstvereinbarungen etc.) thematisiert. Viele Anfragen an das Netzwerk bezogen sich vor allem auf den Umgang im BEM-Prozess mit „schwierigen“ oder als schwierig empfundenen, mit psychisch belasteten oder auffälligen Personen und sog. leistungsgeminderten Mitarbeitenden.
Neue Situationen in der Arbeitswelt wie Remote Working, digitalisierte Arbeitswelt (e-Akte), erhöhter Arbeitsdruck wirken sich eklatant auf den Präventionsansatz BEM und die Fallbearbeitung aus. Diesen Fragestellungen stellt sich das Netzwerk BEM.

  • Berührungspunkte BEM und Gefährdungsbeurteilung
  • Umgang mit als „schwierig“ empfundenen Gesprächssituationen im BEM
  • Unterstützungsmöglichkeiten und Präventionen durch BEM-Maßnahmen bei psychischen Belastungen am Arbeitsplatz
  • Netzwerk als gemeinsames Forum für BEM-Fragen und Kollegialer Beratung