Online: BEM in Beziehung zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung - Netzwerktreffen

Veranstaltungsdetails

24.45.602

Online: BEM in Beziehung zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung - Netzwerktreffen

Franz Wirtz
Werner Schwarz

25.11.2024 09:00 Uhr - 13:00 Uhr

09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Online-Seminar BBB

145,00€

Sandra Zenker, Tel.: 05042/941-38, E-Mail: sandra.zenker@sin.niedersachsen.de

15.10.2024

BEM-Ansprechpersonen und -beteiligte in den Dienststellen

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt in § 5 die Gefährdungsbeurteilung, die seitens des Arbeitgebers durchzuführen ist und die Grundlage für einen funktionierenden Arbeits- und Gesundheitsschutz bildet. Seit 2013 wird dort auch ausdrücklich die psychische Gefährdungsbeurteilung genannt. In den vergangenen Netzwerktreffen-BEM wurde vorwiegend der systemische Kontext der Agierenden im BEM (wie Rollen, Führung, Auftragsklärung, Dienstvereinbarungen etc.) thematisiert. Viele Anfragen an das Netzwerk bezogen sich vor allem auf den Umgang im BEM-Prozess mit „schwierigen“ oder als schwierig empfundenen, mit psychisch belasteten oder auffälligen Personen und sog. leistungsgeminderten Mitarbeitenden.
Neue Situationen in der Arbeitswelt wie Remote Working, digitalisierte Arbeitswelt (e-Akte), erhöhter Arbeitsdruck wirken sich eklatant auf den Präventionsansatz BEM und die Fallbearbeitung aus. Diesen Fragestellungen stellt sich das Netzwerk BEM.

  • Berührungspunkte BEM und Gefährdungsbeurteilung
  • Umgang mit als „schwierig“ empfundenen Gesprächssituationen im BEM
  • Unterstützungsmöglichkeiten und Präventionen durch BEM-Maßnahmen bei psychischen Belastungen am Arbeitsplatz
  • Netzwerk als gemeinsames Forum für BEM-Fragen und Kollegialer Beratung