24.45.602
Online: BEM in Beziehung zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung - Netzwerktreffen
Franz WirtzWerner Schwarz
25.11.2024 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Online-Seminar BBB
145,00€
Sandra Zenker, Tel.: 05042/941-38, E-Mail: sandra.zenker@sin.niedersachsen.de
15.10.2024
BEM-Ansprechpersonen und -beteiligte in den Dienststellen
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt in § 5 die Gefährdungsbeurteilung, die seitens des Arbeitgebers durchzuführen ist und die Grundlage für einen funktionierenden Arbeits- und Gesundheitsschutz bildet. Seit 2013 wird dort auch ausdrücklich die psychische Gefährdungsbeurteilung genannt. In den vergangenen Netzwerktreffen-BEM wurde vorwiegend der systemische Kontext der Agierenden im BEM (wie Rollen, Führung, Auftragsklärung, Dienstvereinbarungen etc.) thematisiert. Viele Anfragen an das Netzwerk bezogen sich vor allem auf den Umgang im BEM-Prozess mit „schwierigen“ oder als schwierig empfundenen, mit psychisch belasteten oder auffälligen Personen und sog. leistungsgeminderten Mitarbeitenden.Neue Situationen in der Arbeitswelt wie Remote Working, digitalisierte Arbeitswelt (e-Akte), erhöhter Arbeitsdruck wirken sich eklatant auf den Präventionsansatz BEM und die Fallbearbeitung aus. Diesen Fragestellungen stellt sich das Netzwerk BEM.